Leistungen | RA Wöstmann
KANZLEI FÜR PFLEGERECHT
Ihre Rechte in guten Händen
Meine Leistungen im Pflegerecht
Mein Service für Pflegebedürftige und Angehörige
Als Ihr Anwalt für Pflegerecht stehe ich Ihnen in allen Phasen zur Seite – von der Beantragung bis zur Klage. Mein Ziel ist es, Ihnen die nötige rechtliche Sicherheit zu geben und den Weg zu den Ihnen zustehenden Leistungen zu ebnen.

1. Widerspruch gegen den Pflegebescheid
Wurde Ihr Pflegeantrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgesetzt? Die Frist für einen Widerspruch beträgt nur einen Monat. Ich prüfe Ihren Bescheid, analysiere das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) und begründe Ihren Widerspruch juristisch fundiert.
- Detaillierte Prüfung des MD-Gutachtens: Ich nehme Ihr Gutachten genau unter die Lupe. Dabei analysiere ich nicht nur die vergebenen Punkte in den sechs Modulen, sondern auch, ob Ihre Beeinträchtigungen im Alltag angemessen berücksichtigt wurden. Oftmals liegt der Fehler in der fehlerhaften Dokumentation oder der unzureichenden Bewertung von Einschränkungen, die für Laien nicht offensichtlich sind.
- Erstellung einer überzeugenden juristischen Begründung: Mein Fokus liegt auf einer präzisen und schlüssigen Begründung, die sich direkt auf die gesetzlichen Regelungen des SGB XI und die maßgeblichen Begutachtungsrichtlinien stützt. Ich formuliere den Widerspruch so, dass die Pflegekasse Ihre Situation nicht ignorieren kann und zur erneuten Prüfung gezwungen ist.
- Kommunikation mit der Pflegekasse und dem MD: Ich übernehme die gesamte Korrespondenz. Sie müssen sich nicht mit den Formularen und Fristen auseinandersetzen. Ich agiere als Ihr direkter Ansprechpartner und stelle sicher, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und in der korrekten Form eingereicht werden.
- Vollständige außergerichtliche Vertretung: Mein Ziel ist es, den Konflikt bereits im Widerspruchsverfahren zu lösen. Ich führe die Verhandlungen mit der Pflegekasse und dem MD, um eine erneute Begutachtung zu veranlassen und eine gerechte

2. Klage vor dem Sozialgericht
Wenn der Widerspruch nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist der Weg zum Sozialgericht oft unumgänglich. Ich vertrete Ihre Rechte mit Nachdruck und setze Ihren Anspruch auf den korrekten Pflegegrad auch im gerichtlichen Verfahren durch.
- Einreichung der Klage beim zuständigen Sozialgericht: Nach sorgfältiger Abwägung aller Erfolgsaussichten reiche ich die Klage in Ihrem Namen ein. Ich bereite alle juristisch relevanten Dokumente vor und stelle sicher, dass Ihr Fall präzise und überzeugend dargestellt wird.
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen: Im gerichtlichen Verfahren kann die Einholung eines neutralen Gutachtens durch einen Sachverständigen entscheidend sein. Ich arbeite bei Bedarf mit qualifizierten Pflegegutachtern zusammen, die unabhängig von den Kassen eine erneute Beurteilung vornehmen. Dies stärkt Ihre Position im Prozess erheblich.
- Vertretung in gerichtlichen Anhörungen und Verhandlungen: Bei Gerichtsterminen stehe ich Ihnen zur Seite und vertrete Ihre Interessen. Ich argumentiere auf Basis der Fakten und der Gesetzeslage, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- Verhandlung von Vergleichen: Mein Ziel ist stets, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies kann auch die Verhandlung eines Vergleichs mit der Gegenseite beinhalten, um einen langwierigen Prozess abzukürzen.

3. Weitere Anliegen im Pflegerecht
Mein Leistungsspektrum umfasst zudem weitere wichtige Bereiche:
- Vorgehen gegen Herabsetzungen des Pflegegrades: Sollte der Medizinische Dienst bei einer Wiederholungsbegutachtung eine Herabstufung Ihres Pflegegrades vorschlagen, stehen wir Ihnen zur Seite. Ich prüfe, ob die Herabstufung rechtlich zulässig ist und lege fristgerecht Widerspruch ein.
- Erstellung einer überzeugenden juristischen Begründung: Mein Fokus liegt auf einer präzisen und schlüssigen Begründung, die sich direkt auf die gesetzlichen Regelungen des SGB XI und die maßgeblichen Begutachtungsrichtlinien stützt. Ich formuliere den Widerspruch so, dass die Pflegekasse Ihre Situation nicht ignorieren kann und zur erneuten Prüfung gezwungen ist.
- Anpassung der Leistungen (Höherstufung): Die Pflegebedürftigkeit kann sich im Laufe der Zeit ändern. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung einer Höherstufung, wenn sich die Situation verschlechtert hat.
- Geltendmachung von Entlastungsleistungen: Oft werden die monatlichen Entlastungsleistungen von Pflegekassen nicht oder nur unzureichend anerkannt. Ich helfe Ihnen, diese Leistungen korrekt zu beantragen und ihre Auszahlung durchzusetzen.
- Rechtliche Unterstützung bei Verhinderungspflege: Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Bei Problemen mit der Beantragung oder bei Ablehnung durch die Pflegekasse stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihre Vorteile: Transparenz, Expertise und klare Kommunikation
Ich biete Ihnen mehr als nur juristische Vertretung. Mein Anspruch ist es, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie in dieser Situation benötigen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Bevor Sie sich entscheiden, klären wir in einem unverbindlichen Gespräch Ihre Situation. Ich bewerte die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen die möglichen Wege auf.
Zusammenarbeit mit privaten Pflegesachverständigen
Bei komplexen Fällen oder um eine optimale juristische Begründung zu erstellen, arbeite ich bei Bedarf mit qualifizierten Pflegegutachtern zusammen. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte Ihrer Pflegebedürftigkeit korrekt erfasst werden.
Transparente Kommunikation
Im Gegensatz zu vielen großen Anbietern setze ich auf persönlichen Kontakt. Sie sind jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert, erhalten schnelle Antworten auf Ihre Fragen und können sich auf eine direkte und verlässliche Kommunikation verlassen.
Sprechen Sie mich an. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre rechtlichen Herausforderungen im Pflegerecht.