Leistungen | RA Wöstmann

KANZLEI FÜR PFLEGERECHT

Ihre Rechte in guten Händen

Meine Leistungen im Pflegerecht

Das Pflegerecht ist komplex und ändert sich ständig. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Hier setze ich an: Mit meiner Spezialisierung biete ich Ihnen eine gezielte und kompetente Unterstützung, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Mein Service für Pflegebedürftige und Angehörige

Als Ihr Anwalt für Pflegerecht stehe ich Ihnen in allen Phasen zur Seite – von der Beantragung bis zur Klage. Mein Ziel ist es, Ihnen die nötige rechtliche Sicherheit zu geben und den Weg zu den Ihnen zustehenden Leistungen zu ebnen.

1. Widerspruch gegen den Pflegebescheid

Wurde Ihr Pflegeantrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgesetzt? Die Frist für einen Widerspruch beträgt nur einen Monat. Ich prüfe Ihren Bescheid, analysiere das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) und begründe Ihren Widerspruch juristisch fundiert.

  • Detaillierte Prüfung des MD-Gutachtens: Ich nehme Ihr Gutachten genau unter die Lupe. Dabei analysiere ich nicht nur die vergebenen Punkte in den sechs Modulen, sondern auch, ob Ihre Beeinträchtigungen im Alltag angemessen berücksichtigt wurden. Oftmals liegt der Fehler in der fehlerhaften Dokumentation oder der unzureichenden Bewertung von Einschränkungen, die für Laien nicht offensichtlich sind.
  • Erstellung einer überzeugenden juristischen Begründung: Mein Fokus liegt auf einer präzisen und schlüssigen Begründung, die sich direkt auf die gesetzlichen Regelungen des SGB XI und die maßgeblichen Begutachtungsrichtlinien stützt. Ich formuliere den Widerspruch so, dass die Pflegekasse Ihre Situation nicht ignorieren kann und zur erneuten Prüfung gezwungen ist.
  • Kommunikation mit der Pflegekasse und dem MD: Ich übernehme die gesamte Korrespondenz. Sie müssen sich nicht mit den Formularen und Fristen auseinandersetzen. Ich agiere als Ihr direkter Ansprechpartner und stelle sicher, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und in der korrekten Form eingereicht werden.
  • Vollständige außergerichtliche Vertretung: Mein Ziel ist es, den Konflikt bereits im Widerspruchsverfahren zu lösen. Ich führe die Verhandlungen mit der Pflegekasse und dem MD, um eine erneute Begutachtung zu veranlassen und eine gerechte

2. Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruch nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist der Weg zum Sozialgericht oft unumgänglich. Ich vertrete Ihre Rechte mit Nachdruck und setze Ihren Anspruch auf den korrekten Pflegegrad auch im gerichtlichen Verfahren durch.

  • Einreichung der Klage beim zuständigen Sozialgericht: Nach sorgfältiger Abwägung aller Erfolgsaussichten reiche ich die Klage in Ihrem Namen ein. Ich bereite alle juristisch relevanten Dokumente vor und stelle sicher, dass Ihr Fall präzise und überzeugend dargestellt wird.
  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen: Im gerichtlichen Verfahren kann die Einholung eines neutralen Gutachtens durch einen Sachverständigen entscheidend sein. Ich arbeite bei Bedarf mit qualifizierten Pflegegutachtern zusammen, die unabhängig von den Kassen eine erneute Beurteilung vornehmen. Dies stärkt Ihre Position im Prozess erheblich.
  • Vertretung in gerichtlichen Anhörungen und Verhandlungen: Bei Gerichtsterminen stehe ich Ihnen zur Seite und vertrete Ihre Interessen. Ich argumentiere auf Basis der Fakten und der Gesetzeslage, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • Verhandlung von Vergleichen: Mein Ziel ist stets, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies kann auch die Verhandlung eines Vergleichs mit der Gegenseite beinhalten, um einen langwierigen Prozess abzukürzen.

3. Weitere Anliegen im Pflegerecht

Mein Leistungsspektrum umfasst zudem weitere wichtige Bereiche:

  • Vorgehen gegen Herabsetzungen des Pflegegrades: Sollte der Medizinische Dienst bei einer Wiederholungsbegutachtung eine Herabstufung Ihres Pflegegrades vorschlagen, stehen wir Ihnen zur Seite. Ich prüfe, ob die Herabstufung rechtlich zulässig ist und lege fristgerecht Widerspruch ein.
  • Erstellung einer überzeugenden juristischen Begründung: Mein Fokus liegt auf einer präzisen und schlüssigen Begründung, die sich direkt auf die gesetzlichen Regelungen des SGB XI und die maßgeblichen Begutachtungsrichtlinien stützt. Ich formuliere den Widerspruch so, dass die Pflegekasse Ihre Situation nicht ignorieren kann und zur erneuten Prüfung gezwungen ist.
  • Anpassung der Leistungen (Höherstufung): Die Pflegebedürftigkeit kann sich im Laufe der Zeit ändern. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung einer Höherstufung, wenn sich die Situation verschlechtert hat.
  • Geltendmachung von Entlastungsleistungen: Oft werden die monatlichen Entlastungsleistungen von Pflegekassen nicht oder nur unzureichend anerkannt. Ich helfe Ihnen, diese Leistungen korrekt zu beantragen und ihre Auszahlung durchzusetzen.
  • Rechtliche Unterstützung bei Verhinderungspflege: Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Bei Problemen mit der Beantragung oder bei Ablehnung durch die Pflegekasse stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ihre Vorteile: Transparenz, Expertise und klare Kommunikation

Ich biete Ihnen mehr als nur juristische Vertretung. Mein Anspruch ist es, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie in dieser Situation benötigen.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Bevor Sie sich entscheiden, klären wir in einem unverbindlichen Gespräch Ihre Situation. Ich bewerte die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen die möglichen Wege auf.

Zusammenarbeit mit privaten Pflegesachverständigen

Bei komplexen Fällen oder um eine optimale juristische Begründung zu erstellen, arbeite ich bei Bedarf mit qualifizierten Pflegegutachtern zusammen. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte Ihrer Pflegebedürftigkeit korrekt erfasst werden.

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Transparente Kommunikation

Im Gegensatz zu vielen großen Anbietern setze ich auf persönlichen Kontakt. Sie sind jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert, erhalten schnelle Antworten auf Ihre Fragen und können sich auf eine direkte und verlässliche Kommunikation verlassen.

Sprechen Sie mich an. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre rechtlichen Herausforderungen im Pflegerecht.

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Barbara Stegen
19. August, 2025
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Wir können die Kanzlei ausdrücklich weiterempfehlen. Herr Wöstmann und sein Team zeichnen sich durch eine sehr gute Organisation, spezifisches Fachwissen Diabetes/Pflegegrad, sehr freundliche Ansprache, Nachhaltigkeit und lückenlose Kommunikation aus.
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Gunnar Stüber
25. Juli, 2025
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RA Wöstmann engagiert, kompetent, empathisch. Vielen Dank!
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Markus Reichenbach
27. Mai, 2025
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Kompetent und durchsetzungsstark – herzlichen Dank! Herr Rechtsanwalt Wöstmann hat uns in einem wichtigen Verfahren gegen die Pflegekasse hervorragend vertreten. Es ging um die Anerkennung des Pflegegrades 2 für unsere kleine Tochter, die an Typ-1-Diabetes leidet. Trotz anfänglicher Ablehnung durch den MDK konnte Herr Wöstmann – gestützt auf aktuelle BSG-Rechtsprechung – überzeugend darlegen, dass das therapiebedingte Abwehrverhalten sowie der hohe Betreuungsaufwand sehr wohl pflegerelevant sind. Dank seines Engagements, seiner fachlichen Tiefe und klaren Argumentation wurde unser Antrag vollumfänglich bewilligt. Für unsere Familie ein großer Erfolg und eine echte Entlastung.
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Isabel Nusko
13. Mai, 2025
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Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen - uns wurde sehr schnell und kompetent geholfen. Nachdem ich meine Unterlagen eingereicht habe, kam sehr zeitnah eine klare Stellungnahme und Erfolgsaussicht von Herrn Wöstmann. Nach nur wenigen Wochen haben wir nun endlich den Pflegegrad 2 erhalten! (mein kleiner Sohn hat Diabetes Typ 1 und 2 Widersprüche meinerseits waren nicht erfolgreich) Herzlichen Dank und klare Weiterempfehlung :-)
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Sweeties Space
4. Mai, 2025
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Nachdem die Erhöhung meines Pflegegrades abgelehnt wurde, bin ich bei meinen Recherchen auf Herrn Wöstmann gestoßen und habe ein Formular ausgefüllt und abgeschickt. Schon nach kurzer Zeit schrieb er mich an und es wurde ein Videotelefonat vereinbart, in die wurde mir das weitere Procedere erklärt. Herr Wöstmann und seine Mitarbeitenden meldeten sich regelmäßig. Durch seinen Widerspruch und die Argumentation der Pflegekasse gegenüber kam es zu einer neuen Begutachtung. Dieses Mal vor Ort und nicht nach Aktenlage. Ein paar Tage darauf wurde der Pflegegrad erhöht und die Differenz des Pflegegeldes wurde überwiesen. Für seinen Einsatz bin ich ihm überaus dankbar.
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Martin Eden
18. April, 2025
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Herr Wöstmann hat mich in allen Belangen sehr gut vertreten. Seine offene, freundliche und unkomplizierte Art macht die Zusammenarbeit sehr angenehm. Ich kann ihn vorbehaltlos weiterempfehlen.
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Martin Fritsch
13. April, 2025
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Die Rechtsanwaltskanzlei Wöstmann hat mich in meiner Angelegenheit bestens vertreten. Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiterempfehlen.
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Ali Mustafa
12. März, 2025
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Hervorragende Unterstützung und kompetente Beratung Nach jahrelangem Kampf um den Pflegegrad meines Sohnes ohne Erfolg bin ich durch eine Internetrecherche auf Herrn Mirco Wöstmann gestoßen – und dafür bin ich unendlich dankbar. Bereits im ersten Gespräch erklärte ich, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und mir einen Anwalt finanziell nicht leisten kann. Doch Herr Wöstmann fand eine Lösung, für die ich ihm sehr dankbar bin. Seine Kompetenz, sein Engagement und seine Menschlichkeit haben mich von Anfang an überzeugt. Besonders geschätzt habe ich, dass Herr Wöstmann und sein Team jederzeit erreichbar waren und mich regelmäßig über den aktuellen Stand meines Falls informiert haben. Ich kann Herrn Wöstmann uneingeschränkt weiterempfehlen. Jeder, der sich von ihm vertreten lässt, ist in den besten Händen. Ali Mustafa
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Meistro B
10. März, 2025
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Ich kann Herrn Wöstmann und dem ganzen Team nur Danke sagen was da geleistet wurde. Er weiß genau was er tut und jeder Schritt ist goldrichtig. Im Alleingang hat man da wohl keine Chance!!! Mir wurde 4 Jahre rückwirkend der PG2 zugesprochen!!! Ich kann diese Kanzlei wärmstens empfehlen. Wer dringend Hilfe sucht ist hier in besten Händen!!!
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USA
31. Oktober, 2024
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Wir haben Herrn Wöstmann um die anwaltliche Übernahme eines Widerspruchs im Verfahren der Pflegegradbeantragung unserer Tochter (Diabetes Typ 1) gebeten - mit Erfolg. Herr Wöstmann ist höchst kompetent, nimmt sich viel Zeit für jedes Anliegen und wird durch sein Sekretariat bestens unterstützt. Jede Nachfrage unsererseits, sei es telefonisch, sei es via E-Mail, beantwortete Herr Wöstmann stets äußerst zeitnah, sehr fachkundig und umfangreich. Wir fühlten uns bei Herrn Wöstmann von Anfang an in besten Händen. Wir möchten Herrn Wöstmann und seinem Team nochmals unseren herzlichsten Dank aussprechen für die hervorragende Betreuung und können ihn ausdrücklich weiterempfehlen.