Für Pflegedienste
Pflegegrad passt nicht zum Hilfebedarf? Melden Sie uns den Fall.
Sie sehen täglich, wie viel Unterstützung Ihre Klientinnen und Klienten wirklich brauchen. Mit deren Einverständnis übermitteln Sie uns Bescheid und Gutachten – wir prüfen kostenlos und nehmen Kontakt mit der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen auf.
- ✓ Für Pflegedienste kostenlos
- ✓ Übermittlung nur mit Einverständnis
- ✓ Bundesweit per Telefon und Video
So funktioniert es
Drei Schritte, wenige Minuten Aufwand für Ihr Team.
Einverständnis einholen
Die pflegebedürftige Person – oder ihre Betreuerin, ihr Betreuer bzw. Bevollmächtigte – unterschreibt die Einverständniserklärung. Ohne diese Unterschrift dürfen Sie uns nichts übermitteln.
Unterlagen übermitteln
Über das Online-Formular laden Sie den Bescheid der Pflegekasse, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (falls vorhanden) und die unterschriebene Erklärung hoch. Ein Foto genügt.
Wir melden uns
Wir rufen die pflegebedürftige Person oder die angegebene Ansprechperson an und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Ob ein Mandat zustande kommt, entscheidet allein die versicherte Person.
Wann lohnt sich eine Meldung?
- Der Antrag auf einen Pflegegrad wurde abgelehnt.
- Der festgestellte Pflegegrad bildet den Hilfebedarf aus Ihrer Sicht nicht ab.
- Ein Antrag auf Höherstufung wurde abgelehnt.
- Nach einer Wiederholungsbegutachtung wurde der Pflegegrad herabgesetzt.
- Der Bedarf hat sich deutlich verändert, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, einem Sturz oder bei fortschreitender Demenz.
Fristen beachten: Gegen einen Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Je früher Sie den Fall melden, desto mehr Zeit bleibt für die Begründung.
Was Ihr Pflegedienst beitragen kann
Gute Widersprüche leben von konkreten Beobachtungen aus dem Alltag. Genau die haben Sie.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Fällt Ihnen beim Beratungsbesuch auf, dass die Pflegesituation nicht zum Pflegegrad passt, halten Sie das im Bericht fest. Solche Einschätzungen können im Widerspruch ein wichtiger Baustein sein.
Pflegedokumentation
Konkrete Einträge – nächtliche Hilfe, Unruhe, Hilfe bei Medikamenten, Wundversorgung, Arztbesuche – zeigen den tatsächlichen Bedarf oft besser als allgemeine Beschreibungen.
Begutachtung begleiten
Auf Wunsch der versicherten Person können Angehörige oder eine vertraute Pflegekraft bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dabei sein und Ergänzungen einbringen.
Pflegetagebuch anregen
Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft Angehörigen, den Aufwand nachvollziehbar zu machen – vor der Begutachtung und im Widerspruch.
Klare Regeln
- Mandantin oder Mandant ist immer die versicherte Person. Wir vertreten ausschließlich ihre Interessen.
- Ohne Einverständnis keine Übermittlung. Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
- Für Pflegedienste kostenlos. Vermittlungsprovisionen zahlen wir nicht (§ 49b Abs. 3 BRAO).
- Rückmeldung an Sie erhalten Sie nur, wenn die pflegebedürftige Person dem in der Erklärung zugestimmt hat.
Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzerklärung
Es geht um häusliche Krankenpflege? Lehnt die Krankenkasse Behandlungspflege ab oder kürzt sie – etwa Medikamentengabe, Insulin oder Kompressionsstrümpfe –, nutzen Sie bitte das Verfahren auf pflegerechtsanwalt.de/pflegedienste.
Fragen zur Zusammenarbeit?
Rufen Sie uns an – gern stellen wir das Verfahren auch Ihrem Team vor. Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr · kontakt@rechtsanwalt-woestmann.de