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Pflegereform: Kabinett beschließt Entwurf – so geht es weiter
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Was geplant ist, wann Bundestag und Bundesrat entscheiden und was Sie bis zum Jahresende tun sollten.
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Was ist passiert?
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 30. September 2026 beschlossen. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren. Nach dem derzeitigen Zeitplan berät der Bundestag Anfang November erstmals über den Entwurf, im November folgt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss. Der Bundestag soll das Gesetz am 11. Dezember 2026 beschließen, der Bundesrat am 18. Dezember 2026 abschließend beraten. Der größte Teil soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs
- Höhere Punktschwellen: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert.
- Bestandsschutz: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren.
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll entfallen.
- Pflegegrad 2 bis 5: Aus dem Entlastungsbetrag soll ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat werden.
- Verhinderungspflege: Sie soll als eigene Leistung entfallen und durch ein neues Budget ersetzt werden.
- Gestrichen: Die im Referentenentwurf vom Juni noch vorgesehene Halbierung des Pflegegeldes bei einer erstmaligen Einstufung ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.
Was bedeutet das für Sie?
Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern. Einige Schritte sollten Sie aber nicht aufschieben:
- Wer Hilfe braucht und noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag möglichst noch 2026 stellen.
- Eine Höherstufung sollte, wenn die Verschlechterung belegt ist, ebenfalls noch vor dem Jahreswechsel beantragt werden. Lassen Sie den Antrag vorher prüfen.
- Mit Pflegegrad 1 sollten Sie den Entlastungsbetrag 2026 noch nutzen.
- Verhinderungspflege aus 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden.
Ich berichte hier, sobald der Bundestag entschieden hat.
- Pflegereform 2027: Was sich bei den Pflegegraden ändert
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