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Pflegereform 2027: Was sich bei den Pflegegraden ändert

Ab 2027 sollen für einen Pflegegrad mehr Punkte nötig sein. Hier erfahren Sie, was das Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht, wer Bestandsschutz hat und was Sie noch 2026 tun sollten.

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Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 neu ordnen. Für Pflegebedürftige und Angehörige ist vor allem eine Änderung wichtig: Um einen Pflegegrad zu bekommen, sollen künftig mehr Punkte nötig sein. Hier erfahren Sie, was geplant ist, wer geschützt ist und was Sie jetzt noch tun können.

Stand: 27. Oktober 2026. Die Reform ist noch nicht beschlossen. Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht unverändert. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern. Ich aktualisiere diesen Artikel, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Wo steht das Gesetz?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 30. September 2026 beschlossen. Nach dem derzeitigen Zeitplan berät der Bundestag Anfang November erstmals darüber und soll das Gesetz am 11. Dezember 2026 verabschieden. Der Bundesrat soll am 18. Dezember 2026 abschließend beraten. Der größte Teil soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Regelungen erst 2028 und 2029.

Höhere Punktschwellen für die Pflegegrade

Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst Punkte in sechs Modulen. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Nach dem Entwurf sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen:

  • Pflegegrad 1: bisher ab 12,5 Punkten, künftig ab 15 Punkten
  • Pflegegrad 2: bisher ab 27 Punkten, künftig ab 30 Punkten
  • Pflegegrad 3: bisher ab 47,5 Punkten, künftig ab 50 Punkten
  • Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert (ab 70 und ab 90 Punkten).

Ein Beispiel: Wer heute bei der Begutachtung 28 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 2 und damit Pflegegeld. Nach den geplanten Schwellen würden 28 Punkte nur noch für Pflegegrad 1 reichen, und damit gäbe es kein Pflegegeld.

Behalte ich meinen Pflegegrad?

Grundsätzlich ja. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein deshalb verlieren, weil die Schwellen steigen. Eine Herabstufung bleibt aber möglich, wenn sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert hat. Die Pflegekasse kann also weiterhin Wiederholungsbegutachtungen veranlassen, und befristete Pflegegrade laufen weiterhin aus.

Kommt nach einer neuen Begutachtung ein Herabstufungsbescheid, sollten Sie ihn nicht hinnehmen. Die Pflegekasse muss eine echte Verbesserung nachweisen; ein neues Gutachten mit anderem Ergebnis reicht dafür nicht. Mehr zur Herabstufung

Was sich bei den Leistungen ändern soll

Bestandsschutz für den Pflegegrad bedeutet nicht, dass jede Leistung bleibt. Nach dem Entwurf sind unter anderem diese Änderungen geplant:

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll entfallen, auch für Menschen, die heute schon Pflegegrad 1 haben.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Der Entlastungsbetrag soll in ein neues Sozialraumbudget von 175 € im Monat übergehen, das aber enger zweckgebunden sein soll.
  • Verhinderungspflege: Sie soll als eigene Leistung entfallen und durch ein neues Budget ersetzt werden. Was das für offene Ansprüche bedeutet

Was Sie jetzt tun sollten

Noch kein Pflegegrad, aber Hilfebedarf

Wenn Sie oder ein Angehöriger im Alltag Hilfe brauchen, sollten Sie den Antrag möglichst noch 2026 stellen. Nach dem Entwurf soll für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, das bisherige Recht gelten. Ob das so beschlossen wird, steht noch nicht fest, und ein Antrag im Jahr 2026 garantiert keine Begutachtung vor dem Jahreswechsel. Wer abwartet, riskiert aber in jedem Fall die strengeren Schwellen. Stellen Sie den Antrag so, dass Sie den Eingang bei der Pflegekasse nachweisen können. Schon ein Anruf bei der Pflegekasse kann als Antrag zählen; lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen.

Der Zustand hat sich verschlechtert

Auch eine Höherstufung sollten Sie, wenn die Verschlechterung belegt ist, noch vor dem Jahreswechsel beantragen. Lassen Sie den Antrag aber vorher prüfen: Jeder Höherstufungsantrag führt zu einer vollständigen neuen Begutachtung. Bei knappen Punktwerten oder einem befristeten Pflegegrad sollte man genau abwägen.

Sie haben Pflegegrad 1

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat noch 2026, zum Beispiel für eine anerkannte Haushaltshilfe oder Betreuung. Nach dem Entwurf soll er ab 2027 entfallen.

Unterlagen sammeln

Arztberichte, Entlassungsbriefe, Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch sind die wichtigste Grundlage für jede Begutachtung und jeden Widerspruch. Je knapper die neuen Schwellen werden, desto mehr kommt es darauf an, dass kein Hilfebedarf übersehen wird. So funktioniert die Begutachtung

Bescheid erhalten

Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mehr zum Widerspruch

Häufige Fragen

Gilt die Pflegereform schon?

Nein. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zum Inkrafttreten, geplant ist der 1. Januar 2027, gelten die heutigen Schwellen und Leistungen.

Kann mir mein Pflegegrad wegen der Reform weggenommen werden?

Nach dem Entwurf nicht allein wegen der höheren Schwellen. Eine Herabstufung bleibt nur möglich, wenn sich Ihr Zustand tatsächlich verbessert hat. Dagegen können Sie sich mit einem Widerspruch wehren.

Lohnt sich ein Antrag jetzt noch?

Wenn ein Hilfebedarf besteht: ja. Nach dem Entwurf soll für Anträge bis Ende 2026 das bisherige Recht gelten. Die endgültige Übergangsregelung bleibt abzuwarten, ein späterer Antrag wird aber in jedem Fall nach den strengeren Schwellen beurteilt.

Betrifft die Reform auch Kinder?

Ja, die neuen Schwellen sollen auch für Kinder gelten. Gerade bei Kindern mit Diabetes liegt das Ergebnis oft knapp über der heutigen Grenze für Pflegegrad 2. Mehr dazu

Was passiert mit meinem laufenden Widerspruch?

Für die Zeit bis Ende 2026 gilt das bisherige Recht. Wie Übergänge im Einzelnen geregelt werden, hängt von der endgültigen Fassung des Gesetzes ab. Ein laufender Widerspruch sollte deshalb weiter konsequent verfolgt werden.

Sie sind unsicher, ob Sie jetzt einen Antrag oder eine Höherstufung stellen sollten? Ich prüfe Ihre Situation kostenlos und sage Ihnen, welcher Schritt sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Mirco Wöstmann

Mirco Wöstmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht · Über mich
Stand: Oktober 2026

Hinweis: Unsere Ratgeber-Artikel ersetzen keine persönliche Rechtsberatung. Für eine individuelle Ersteinschätzung zu Ihrem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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