Ratgeber Pflegerecht ›

Rückwirkendes Pflegegeld

Wurden Ihre Leistungen nur ab dem Antragsdatum bewilligt, obwohl Sie schon länger Pflege benötigen? Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihr Recht auf rückwirkendes Pflegegeld durchsetzen können.

  • Mo–Do 9–16 Uhr erreichbar
  • Bundesweit per Telefon und Video
  • Bewertungen bei Google

In meiner Praxis erlebe ich häufig, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Familien ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse nicht rechtzeitig geltend machen. Oft wird bereits seit Längerem Unterstützung geleistet, bevor ein Antrag gestellt wird. Laut Gesetz (§ 33 Abs. 1 SGB XI) werden Pflegeleistungen grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung erbracht. Obwohl Angehörige oder Familienmitglieder schon seit langer Zeit eine intensive Pflege leisten, lehnt die Pflegekasse Leistungen für die Vergangenheit ab.
Viele Betroffene sind sich der Möglichkeit, Pflegeleistungen zu erhalten, nicht bewusst. Vielen ist nicht klar, dass sie bereits einen Hilfebedarf haben, der von der Pflegeversicherung anerkannt werden könnte. Es ist nicht selten, dass zwischen dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit und der Antragstellung Monate oder sogar Jahre vergehen. Diese zeitliche Lücke kann erhebliche finanzielle Belastungen für die pflegenden Angehörigen bedeuten, da sie die Kosten und den Aufwand oft allein tragen müssen.

Informieren ist Pflicht: Ärzte und Krankenhäuser in der Verantwortung

Die Rechtsprechung hat klare Wege aufgezeigt, um trotz fehlenden Antrags rückwirkende Leistungen durchzusetzen. Der Schlüssel liegt in der juristischen Aufarbeitung der Informationspflicht, die nicht nur die Pflegekasse, sondern auch behandelnde Ärzte und Krankenhäuser trifft.
Das Bundessozialgericht hat im Juni 2021 entschieden (Az. B 3 P 5/19 R): Zeichnet sich bei einem Krankenhausaufenthalt Pflegebedürftigkeit ab, muss das Krankenhaus die Einwilligung des Patienten einholen und die Pflegekasse benachrichtigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Diese Pflicht gilt insbesondere im Rahmen des Entlassmanagements. Versäumt das Krankenhaus das, muss sich die Pflegekasse diesen Fehler zurechnen lassen. Über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch wird der Versicherte dann so gestellt, als hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt. Ein Verschulden ist dafür nicht erforderlich. Im entschiedenen Fall wurde Pflegegeld für mehr als ein Jahr rückwirkend gewährt. Auch behandelnde Ärzte haben nach § 7 Abs. 2 SGB XI Benachrichtigungspflichten. Ob deren Versäumnisse ebenfalls zu rückwirkenden Leistungen führen, hängt vom Einzelfall ab.
In meiner Praxis konnte ich bereits in vielen Fällen rückwirkend Pflegegeld für meine Mandanten durchsetzen – teilweise sogar für mehrere Jahre. Die Herausforderung besteht darin, den genauen Zeitpunkt zu beweisen, an dem die Informationspflicht versäumt wurde. Dies gelingt oft durch eine sorgfältige Analyse von medizinischen Unterlagen und Entlassungsberichten. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich. Es geht darum, die Akten auf Hinweise zu überprüfen, die einen Pflegebedarf bereits zu einem früheren Zeitpunkt belegen.

So setzen Sie rückwirkendes Pflegegeld durch: Die Rolle des Anwalts

Ein Anspruch auf rückwirkendes Pflegegeld ist nicht automatisch gegeben. Es bedarf einer genauen juristischen Prüfung und einer konsequenten Vorgehensweise. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:

  1. Prüfung der Unterlagen: Ich analysiere alle relevanten Dokumente, insbesondere Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Pflegegutachten. Das Ziel ist es, den frühestmöglichen Zeitpunkt zu identifizieren, an dem die Pflegebedürftigkeit erkennbar war und eine Informationspflicht bestand.
  2. Beweisführung: Wir sammeln alle notwendigen Beweise, die das Versäumnis der Informationspflicht belegen. Dies können schriftliche Unterlagen sein, aber auch Zeugenaussagen von Angehörigen oder Pflegepersonen, die die Situation im Detail schildern können.
  3. Widerspruch und Klage: Sollte die Pflegekasse den Antrag auf rückwirkende Leistungen ablehnen, legen wir fristgerecht Widerspruch ein. Wenn auch dieser abgelehnt wird, führen wir den Fall vor dem Sozialgericht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Haben Sie einen Bescheid erhalten, der rückwirkende Leistungen ablehnt? Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen Pflegegeld für einen früheren Zeitpunkt zusteht?
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich prüfe Ihren Fall und kläre, ob die Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung vorliegen. Gemeinsam finden wir die beste Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 Hinweis: Unsere Ratgeber-Artikel ersetzen keine persönliche Rechtsberatung. Für eine individuelle Ersteinschätzung zu Ihrem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bescheid erhalten? Lassen Sie ihn kostenlos prüfen.

Bundesweit per Telefon und Video · Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr · kontakt@rechtsanwalt-woestmann.de

Anrufen Bescheid prüfen lassen