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Pflegereform im Bundestag: Koalition kündigt Nachbesserungen an

Der Bundestag hat am 5. November erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz beraten. Beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege will die Koalition nachbessern. An den höheren Hürden für die Pflegegrade hält sie bisher fest.

Zwischenstand · Stand: 7. November 2026

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Was ist passiert?

Am 5. November 2026 hat der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG, Bundestagsdrucksache 21/8869) beraten und ihn an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Bundesgesundheitsminister verteidigte die Reform: Der Pflegeversicherung drohe 2027 ein Defizit von rund 8 Milliarden Euro. Zugleich kündigte er Änderungen beim Übergang von Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege an. Zum Jahreswechsel solle es keine harten Brüche geben.

Wo nachgebessert werden soll – und wo nicht

  • Verhinderungspflege: Nach dem Entwurf soll sie als eigene Leistung entfallen. Die SPD will sie als eigene Leistung erhalten, die Union will die Ersatzpflege für Familien mit behinderten Kindern noch einmal prüfen.
  • Sozialraumbudget: Union und SPD wollen das geplante Budget, das den Entlastungsbetrag ersetzen soll, flexibler nutzbar machen. Auch Pflegedienste und Wohlfahrtsverbände sollen darüber abrechnen können.
  • Höhere Punktschwellen für Pflegegrad 1 bis 3: Hier ist keine Änderung angekündigt. Die Union hat die strengeren Hürden in der Debatte verteidigt, die Grünen fordern eine unabhängige Prüfung der Folgen.
  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll 2027 wegfallen, die neue Pflegebegleitung aber erst 2029 kommen. Diese Lücke wurde in der Debatte kritisiert. Eine konkrete Änderung hat die Koalition dazu bisher nicht angekündigt.

Was genau sich ändert, steht erst fest, wenn die Koalition ihre Änderungsanträge vorlegt. Das ist bisher nicht geschehen.

Wie geht es weiter?

  • 20. November 2026: Stellungnahme des Bundesrats (voraussichtlich)
  • 25. November 2026: Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss
  • 11. Dezember 2026: Abschließende Abstimmung im Bundestag (geplant)
  • 18. Dezember 2026: Zweiter Durchgang im Bundesrat (geplant)
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten des größten Teils (geplant)

Was bedeutet das für Sie?

Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. An meinen Empfehlungen ändert die erste Lesung nichts:

  • Wer Hilfe braucht und noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag noch 2026 stellen – und nicht erst in den letzten Dezembertagen. Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 bis 3 höhere Punktwerte gelten.
  • Hat sich der Zustand verschlechtert, sollte auch eine Höherstufung noch in diesem Jahr beantragt werden. Lassen Sie den Antrag vorher prüfen.
  • Mit Pflegegrad 1 sollten Sie den Entlastungsbetrag 2026 noch ausschöpfen.
  • Verhinderungspflege aus 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse abgerechnet werden.

Ich berichte hier, sobald die Änderungsanträge vorliegen und der Bundestag entschieden hat.

Rechtsanwalt Mirco Wöstmann

Mirco Wöstmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht · Über uns
Stand: November 2026

Hinweis: Unsere Ratgeber-Artikel ersetzen keine persönliche Rechtsberatung. Für eine individuelle Ersteinschätzung zu Ihrem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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